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| 1vbefohlen wurde (ein jeder von uns
hatte im Jahre
Reichstaler: Preuß. Währungseinheit777 Thlr. persönlichen
Gehalt[s], auf drei Jahre) wurden die
Gegenstände unserer
Sammlungen,
die theils auf Kosten der ostinidischen
Compagnie, theils auf unsere eigenen
Kosten angeschafft
wurden säm̅tlich
nach London
an den Court of Directors
geschickt.
Kommentar Linda Martin
Im August 1857 erhielten Hermann und Robert Schlagintweit die Genehmigung der East India Company, ihre Sammlungen nach
Berlin zu bringen, um diese dort zu sichten und aufzubereiten. Zur
Übernahme der Transportkosten wurde jedoch das Königreich Preußen verpflichtet. Vgl. Kleidt 2015, 116 f.
[Schließen]Obwohl uns anfangs sehr bedeutende
Schwierigkeiten gemacht
wurden,
gelang es uns doch, die Erlaubniß
zu erhalten[,] die säm̅tlichen Sam̅lungen
zur
Bearbeitung nach Berlin
nehmen
zu dürfen wo auch die Doubletten
und
solche besonders ethnographischen
Gegen-
stände
bleiben
dürfen, die schon im
India House vorhanden sind. –
Dagegen erwartet das India
House, daß die
Sammlungen (im
Ganzen 510 Kisten),
deren Ankauf
zum bei weitem größten Theil,
ebenso wie der Transport bis London
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